Impressum

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

VERMIETUNG
I. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt zustande durch beiderseitige Unterzeichnung des Auftrages bzw. bei Kaufleuten durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers.

  1. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn der Auftraggeber eine Anzahlung leistet, die der Auftragnehmende als solche entgegennimmt oder wenn der Auftragnehmer mit der Erfüllung der Vertragsleistung gegenüber dem Auftraggeber widerspruchslos beginnt.
  2. Bildmaterial, Prospekte & geistiges Eigentum
    1. Konzeptionen, Programmvorschläge, Bilder, Entwürfe, Fotos von Veranstaltungen, Prospekte oder auch nur Auszüge aus diesen unterliegen dem Urheberrechtschutz von ViPa-Events. Die Nutzung ist nur möglich nach einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

III. Änderungsvorbehalt
1. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarten Vertragsleistungen einschließlich des Programms zu ändern, soweit hierdurch der Wert der ursprünglich vereinbarten Leistung gegenüber der geänderten Leistung nicht nachteilig verändert wird.

  1. Weiterhin hat der Auftragnehmer das Recht aufgrund höherer Gewalt Equipment kurzfristig zu ersetzen, sofern der Auftraggeber dadurch nicht nachweisbar benachteiligt wird.
  2. Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
    Der Auftragnehmer ist berechtigt, in folgenden Fällen vom Vertrag zurückzutreten:
  3. Mangelnde Sicherstellung der Zahlung des Honorars.
  4. Mangelnde Mitwirkung des Auftraggebers, die zur erfolgreichen Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist.
  5. Ausfall vorgesehener Mitwirkender, ohne das es in zumutbarer Weise – gegen gleiche Vergütung – gelingt, passenden Ersatz zu beschaffen. Im Falle des berechtigten Rücktritts durch den Auftragnehmer entfallen jegliche Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Entschädigung. Falls der Rücktritt auf IV. Absatz 3 beruht schuldet der Auftragnehmer dem Auftraggeber Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Schadensersatz ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.
  6. Rücktritt durch den Auftraggeber
    1. Bis zum Tag der Veranstaltung, kann der Auftraggeber den Rücktritt vom Vertrag erklären, dies Bedarf der Schriftform. Im Falle des Rücktritts, hat der Auftraggeber Schadensersatz einschl. des entgangenen Gewinns zu leisten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, statt einer konkreten Schadensberechnung eine angemessene Entschädigung nach V. Absatz 2 zu verlangen.
  7. In den Fällen von V. Absatz 1, ist der Auftragnehmer berechtigt pauschalierte Rücktrittskosten zu verlangen. Die pauschalierten Rücktrittskosten betragen:
    Bis zum 30. Tag vor dem Veranstaltungstag 50%, bis zum 15. Tag vor dem Veranstaltungstag 75% und ab dem 14. Tag vor dem Veranstaltungstag 100% vom jeweiligen Veranstaltungspreis.
  8. Berechnungsgrundlage für die pauschalierten Rücktrittskosten ist der mit dem Kunden vereinbarte Preis abzüglich der variablen Kosten (tatsächliche Übernachtungs-/Kraftstoffkosten) zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  9. Dem Auftraggeber bleibt das Recht vorbehalten, eine Minderung der Schadensersatzpauschale zu verlangen, soweit er nachweisen kann, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder, dass der Schaden wesentlich geringer als die verlangte Pauschale ist.
  10. Zahlungen, Aufrechnungen und Rückbehaltungen
    1. Solange nichts anderes vereinbart wurde gilt folgendes:
    50 % bei Auftragserteilung
    50 % spätestens 8 Tage nach Rechnungseingang
  11. Die Zahlungsmodalitäten gelten als vereinbart, sofern keine anders lautenden Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Skontoabzug wird nicht gewährt.
    Im Falle nicht fristgerechter Zahlung ist der Auftragnehmer berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu verlangen.
  12. Eine Aufrechnung ist nur zulässig mit rechtskräftig festgestellten Forderungen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur zulässig soweit die Gegenforderung auf demselben Rechtsverhältnis beruht.
  13. Das Entstehen eines Provisionsanspruches setzt eine vorherige schriftliche Vereinbarung voraus. Die Provision wird berechnet nach der Auftragssumme unter Abzug sämtlicher variabler Kosten.